AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Ihnen (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet) und Kunstwerk, Jonas Hackner, Schwallgasse 61, 92342 Freystadt​ ("Kunstwerk", "wir", "uns" oder "unser"), www.kunstwerk-media.de. Mit der Akzeptierung des von Kunstwerk erstellten Angebotes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden und sind an sie gebunden.

HINTERGRUND: 
Kunstwerk liefert und der Kunde kauft die Dienstleistungen, Waren und Produkte  in Übereinstimmung mit dem akzeptierten Angebot oder dem Arbeitsumfangsdokument, die Gegenstand dieses Vertrags sind und ausdrücklich in diesen Vertrag aufgenommen wurden.Der Vertrag schließt alle anderen Bedingungen aus, zu denen der Kunde ein solches Angebot annimmt oder annehmen will oder einen solchen Auftrag erteilt oder erteilen will.

UMFANG DER ARBEIT
Dieser Vertrag bezieht sich auf Dienstleistungen und Produkte im Zusammenhang mit i) Webdesign, ii) Druckdesigns (arbeitskleidung und Schilder), iii) Foto-und Videografie, die im angenommenen Angebot bzw. im Arbeitsumfangsdokument angegeben sind (diese Dienstleistungen werden zusammenfassend als "Dienstleistungen" und die produzierten Bilder und/oder Videos als "Arbeitsprodukt" bezeichnet).Während der Laufzeit dieses Vertrages kann der Kunde Kunstwerk zusätzliche Projekte, Produkte oder Dienstleistungen zuweisen, die über die im akzeptierten Angebot bzw. im Arbeitsumfangsdokument beschriebenen Dienstleistungen hinausgehen ("Aufträge außerhalb des Arbeitsumfangs"). Kunstwerk erklärt sich damit einverstanden, solche Out-of-Scope-Aufträge nur auf der Grundlage einer separaten schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden über die an Kunstwerk zu zahlende Zusatzvergütung und andere relevante Bedingungen zu akzeptieren, falls anwendbar. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung verpflichtet Kunstwerk zu Handlungen oder Dienstleistungen, die nach Treu und Glauben irreführend, falsch, verleumderisch, ungesetzlich, vertragswidrig oder anderweitig nachteilig für die Interessen des Kunden oder von Kunstwerk sind.Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Genehmigungen oder Zustimmungen einzuholen, die am jeweiligen Veranstaltungsort erforderlich sind, damit Kunstwerk die Dienstleistungen erbringen kann.Bei halb- oder ganztägigen Buchungen müssen Kunstwerk angemessene Pausen gewährt werden. Pausen werden mit dem Kunden vereinbart, verlängern aber nicht den gebuchten Zeitrahmen.

UNTERAUFTRAGNEHMER
Der Kunde erkennt an, dass Kunstwerk bei der Erbringung der Dienstleistungen von Zeit zu Zeit Drittanbieter und andere Verkäufer und Subunternehmer ("Subunternehmer") mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragen kann. Kunstwerk wird diese Dienstleistungen überwachen und sich bemühen, den Kunden vor Verlusten zu schützen, die sich daraus ergeben, dass die Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen. Kunstwerk ist jedoch nicht für deren Versäumnisse, Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich, es sei denn, diese Versäumnisse, Handlungen oder Unterlassungen sind auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Kunstwerk zurückzuführen. Wenn der Kunde Vereinbarungen mit Drittanbietern, Subunternehmern oder Lieferanten bezüglich der Bereitstellung von Materialien oder Dienstleistungen ("bevorzugte Lieferanten") trifft und Kunstwerk auffordert, diese bevorzugten Lieferanten bei der Erfüllung der Verpflichtungen von Kunstwerk aus diesem Vertrag einzusetzen, bleibt der Kunde allein für diese bevorzugten Lieferanten verantwortlich.

PREIS
Der Preis für die Dienstleistungen ist der Preis, der im akzeptierten Kostenvoranschlag aufgeführt ist, der zum Zeitpunkt der Annahme des Kundenauftrags gültig ist, einschließlich etwaiger monatlicher Abschlagszahlungen, oder ein anderer Preis, der zwischen Kunstwerk und dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.Hat Kunstwerk einen anderen Preis für die Dienstleistungen angegeben als den in der von Kunstwerk veröffentlichten Preisliste angegebenen, so gilt der angegebene Preis nur für 14 Tage oder einen kürzeren Zeitraum, den Kunstwerk festlegen kann.Die Kunstwerk behält sich das Recht vor, den Preis für die Dienstleistungen durch eine Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten für die Kunstwerk widerzuspiegeln, die auf einen Faktor zurückzuführen ist, der außerhalb der Kontrolle der Kunstwerk liegt, oder auf eine Änderung der Ausführungstermine, der Mengen oder der Spezifikationen für die Dienstleistungen, die vom Kunden gewünscht werden, oder auf eine Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, der Kunstwerk angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird. Der Preis versteht sich ausschließlich aller anwendbaren Mehrwert-, Verbrauchs- oder Verkaufssteuern oder Abgaben ähnlicher Art, die von einer zuständigen Steuerbehörde in Bezug auf die Dienstleistungen auferlegt oder erhoben werden und die der Kunde zusätzlich an die Kunstwerk zu zahlen hat.

ZAHLUNG
Der Kunde verpflichtet sich, Kunstwerk eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen. Alle Zahlungen, sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung zu leisten, und zwar ohne Aufrechnung, Einbehaltung oder Abzug, mit Ausnahme des Steuerbetrags (falls zutreffend).Der Zeitpunkt der Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung für diesen Vertrag. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Kunstwerk zustehen, kann Kunstwerk, wenn der Kunde der Kunstwerk Beträge nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt,: 4.4.1.alle Dienstleistungen aussetzen, bis die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist; 4.4.2.Verzugszinsen auf alle gesetzlich zulässigen Zahlungen verlangen; oder 4.4.3.den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.Alle Zahlungen sind an Kunstwerk zu leisten, wie auf dem von Kunstwerk ausgestellten Annahmeformular oder der Rechnung angegeben.Der Kunde zahlt alle Steuern und Abgaben, die auf die Dienstleistungen erhoben oder auferlegt werden. Die hierin erwähnten Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.

VERZUG DES KUNDEN
Der Kunde gerät in Verzug mit diesem Vertrag, wenn er eine der Bedingungen des Vertrags nicht einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung, eine Zahlung bei Fälligkeit zu leisten. Bei Verzug hat Kunstwerk alle verfügbaren Rechte und Rechtsmittel, einschließlich der Kündigung dieses Vertrags und der Erhebung einer Klage auf Schadensersatz. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags fällig. Kunstwerk kann alle Dienste nach Ankündigung aussetzen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.Wenn Kunstwerk die Ausübung von Rechten aus diesem Vertrag verzögert oder unterlässt, verzichtet Kunstwerk weder auf diese Rechte, noch verliert Kunstwerk sie. Wenn Kunstwerk verspätete oder teilweise Zahlungen des Käufers akzeptiert, verzichtet Kunstwerk nicht auf das Recht, vollständige und rechtzeitige Zahlungen und andere im Rahmen dieses Vertrags fällige Gebühren zu erhalten.

ERBRINGUNG DER WEBDESIGN DIENSTLEISTUNGEN
VERTRAGSABSCHLUSS 6.1.1.Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per eMail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. 6.1.2.Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.AUFTRAGSABLAUF 6.2.1.Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Kunde nehmen Kunstwerk die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf. 6.2.2.Webseiten werden dem Kunde zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat das Recht, nach Einsichtnahme des Entwurfs, Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Entwurfs) ein Zweitmuster fordern. 6.2.3.Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.LIEFERZEIT UND TERMINABSPRACHENLiefertermine und Terminabsprachen bedürfen der Vereinbarung. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.ABNAHME 6.4.1.Kunstwerk teilen dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann. 6.4.2.Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen und darf sie nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 6.4.3.Die erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung (auch in elektronischer Form) keine Abnahmeerklärung abgibt und sich auch sonst nicht äußert.OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN 6.5.1.Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Daten rechtzeitig und in der für den Auftrag geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die einzupflegende Inhalte für die zu erstellenden Internetseiten. 6.5.2.Soweit Kunstwerk dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Kunstwerk keine schriftliche Korrekturaufforderung zugeht.EIGENTUMSVORBEHALT 6.6.1.Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behalten sich Kunstwerk das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor. 6.6.2.Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können Kunstwerk – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung heraus verlangen.URHEBERRECHTE UND REFERENZNACHWEISE 6.7.1.Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen sind Kunstwerk. Alle Entwürfe sowie das von Kunstwerk erstellte Werk sind urheberrechtlich geschützt, aber auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet. Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten Nutzungsrechte. 6.7.2.Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert werden. 6.7.3.Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.VERMITTLUNG VON SPEICHERPLATZ UND DOMAINNAMEN 6.8.1.Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers. 6.8.2.Beantragt der Kunde die Vermittlung einer de. Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständigen "DENIC eG" (= Deutsche Domainvergabestelle) einzuhalten. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG für die Domainregistrierung sind einsehbar unter www.denic.de. 6.8.3.Für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend. Über diese wird sich der Kunde informieren und sie akzeptieren.GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGEL 6.9.1.Kunstwerk verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 6.9.2.Kunstwerk verpflichten sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei verschuldeter Unmöglichkeit) kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Preises oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 6.9.3.Kunstwerk weißen ausdrücklich darauf hin, dass auf die für den Auftrag eingesetzte oder verwendete Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Kunstwerk haften nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufenen werden.HAFTUNG 6.10.1.Kunstwerk haften für fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung und Mangelfreiheit der vertraglichen Leistungen. 6.10.2.Kunstwerk haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften Kunstwerk nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. 6.10.3.Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Kunstwerk hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG 6.11.1.Soweit Daten an Kunstwerk - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. 6.11.2.Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter den Vorgaben der Verordnung 2016/679 der EU - die sogenannte Datenschutzgrundverordnung. 6.11.3.Kunstwerk verpflichten sich, keine während der Tätigkeit für den Kunde bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Kundes und dessen Kunden ohne vorherige Zustimmung des Kundes zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse. 6.11.4.Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit hinsichtlich der Vertragsinhalte und über Kenntnisse die während der Vertragsabwicklung erworbenen wurden. 6.11.5.Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 6.11.6.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Kunstwerk Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

DRUCKDESIGNS
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der Kunstwerk zustehenden Forderungen aus dem Vertrag Eigentum von Kunstwerk.Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn pfleglich zu behandeln.„Bereitgestelltes Material“ wie nachfolgend verwendet umfasst sämtliche Informationen, Motive, einschließlich Druckmotive und ggf. Schriftfonts und Schriftarten, oder andere Materialien, die der Kunde Kunstwerk im Zusammenhang mit der Bestellung zur Verfügung stellt und / oder (im Fall einer Materialanpassung oder -gestaltung durch Kunstwerk im Auftrag des Kunden) von diesem freigegeben wurden.Der Kunde gewährleistet gegenüber Kunstwerk und Kunstwerk‘ verbundenen Unternehmen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und Erfüllungsgehilfen, dass das Bereitgestellte Material nicht gegen anzuwendende gesetzliche Vorschriften (insbesondere Vorschriften aus Strafgesetzen und Vorschriften zum Schutz Minderjähriger) oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und ähnliche gewerblichen Schutzrechte) verstößt. Der Kunde wird Kunstwerk unverzüglich informieren, falls Dritte Rechte an Bereitgestellten Materialien geltend machen.Verstößt Bereitgestelltes Material gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter, sind Kunstwerk und Kunstwerk‘ verbundene Unternehmen, gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen berechtigt, vom Kunden Schadensersatz für Schäden zu verlangen, die sie durch den Verstoß erlitten haben. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Kunstwerk und Kunstwerk‘ verbundene Unternehme, gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Prozessen, Verfahren, Ansprüchen, Schäden, Kosten oder anderen Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die dadurch entstehen, dass Dritte die Verletzung Ihrer Rechte gegen die genannten Berechtigten geltend machen.Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, das Bereitgestellte Material auf die Verletzung gesetzlicher Vorschriften und Rechte Dritter zu überprüfen. Stellt sich heraus oder entsteht der begründete Verdacht, dass das für einen Vertrag Bereitgestellte Material gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt, ist Kunstwerk, zusätzlich zu sämtlichen möglichen Ansprüchen, Einreden und Rechtsbehelfen berechtigt, den Abschluss des Vertrages abzulehnen oder von einem solchen Vertrag zurückzutreten.Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung handelsübliche Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Katalogen, einschließlich unserer Webseite, hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale der Ware, soweit diese Abweichungen für den Kunden zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

ERBRINGUNG DER FOTO-UND VIDEOGRAFIE DIENSTLEISTUNGEN 
Kunstwerk ist ein professionelles Unternehmen, das die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen festlegt, vorausgesetzt, dass Kunstwerk dabei mit dem Kunden zusammenarbeitet und alle angemessenen und rechtmäßigen Wünsche des Kunden erfüllt. Kunstwerk kann die Dienstleistungen zu den von Kunstwerk festgelegten Zeiten und an den von Kunstwerk festgelegten Tagen erbringen, muss jedoch sicherstellen, dass die Dienstleistungen an den Tagen und zu den Zeiten erbracht werden, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.GENEHMIGUNG UND LIEFERUNG  8.3.1.Kunstwerk legt dem Kunden alle Elemente der im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden oder zu platzierenden Dienstleistungen zur Genehmigung vor. 8.3.2.Die vollständige Zahlung des Restbetrags muss erfolgen, bevor die hochauflösenden Bilder und/oder Videos ohne Wasserzeichen an den Kunden gesendet werden.  8.3.3.Endgültige Bild- und/oder Videoproofs werden erst nach vollständiger Bezahlung bearbeitet, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum. REISE- UND STANDORTKOSTEN Der Kunde muss Kunstwerk alle notwendigen Nebenkosten erstatten. Zu den Nebenkosten gehören alle Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und der Erfüllung von Pflichten durch Kunstwerk entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mahlzeiten und Unterkunft, sofern diese nicht vorgesehen sind oder nicht benötigt werden. Kunstwerk muss die vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden einholen, bevor es Nebenkosten übernimmt. Alle Auslagen, die nicht direkt vom Kunden bezahlt werden, sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von Kunstwerk zu begleichen. Alle Kostenerstattungen erfolgen zu den direkten Auslagen von Kunstwerk, ohne Aufschlag für Gemeinkosten, Verwaltungskosten oder Sonstiges.Falls Kosten oder Gebühren im Zusammenhang mit dem Ort anfallen, den der Kunde für seine Sitzung gewählt hat, wie z.B. Parkplätze oder Mautgebühren, ist der Kunde für diese Gebühren verantwortlich. Kunstwerk garantiert oder arrangiert die Bezahlung an keinem Ort. UMDISPONIERUNG  8.8.1.Wenn eine Krankheit oder eine andere Situation die Durchführung der Film- oder Fotoaufnahmen verhindert, kann der Kunde seine Sitzung mindestens 3 (drei) Tage vor den Dreharbeiten/Filmaufnahmen ohne Vertragsstrafe verschieben. Sollte der Kunde die 3-Tage-Frist nicht einhalten oder die Foto- oder Filmaufnahmen absagen wollen, wird die Anzahlung von Kunstwerk einbehalten.  8.8.2.Kunstwerk behält sich das Recht vor, den Termin aufgrund von Krankheit, Wetter oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Kunstwerk liegen, zu verschieben.ZEITPLAN FÜR DEN TAG DER DREHARBEITEN UND DER FOTOGRAFIE  8.9.1.Am Tag der geplanten Film- und/oder Fotoaufnahmen ist Kunstwerk nicht für Verspätungen oder einen verspäteten Beginn verantwortlich, die durch den Kunden, Straßenarbeiten, Pannen oder Wetterbedingungen verursacht werden.  8.9.2.Wenn die Film- oder Fotoaufnahmen an diesem Tag nicht abgeschlossen werden können, müssen sie am nächsten Tag fortgesetzt werden.  8.9.3.Eine Reiseroute und eine Aufnahmeliste werden im Voraus zur Verfügung gestellt und von beiden Parteien unterzeichnet, bevor die geplanten Film-/Fotodreharbeiten beginnen.PROOFS - BILDER Der Kunde erhält innerhalb von 5 Werktagen nach dem Shootingtermin einen Korrekturabzug der Bilder zur Online-Ansicht. Der Kunde erhält die endgültigen Fotos nur in digitaler Form und mit dem Wasserzeichen von Kunstwerk. Anhand dieser Proofs kann der Kunde bis zu zwei Überarbeitungen des Videos anfordern (Zusätzliche Bearbeitungen sind danach kostenpflichtig) oder bestätigen, dass er mit den Bildern zufrieden ist. Kunstwerk wird die Bilder dann bei Bedarf bearbeiten und für den hochauflösenden Druck vorbereiten. PROOFS - VIDEO  8.11.1.Der Korrekturabzug des Kundenvideos wird innerhalb von 5 Werktagen nach der Sitzung zur Online-Ansicht bereitgestellt. Dem Kunden wird das fertig bearbeitete Video nur im digitalen Format gezeigt. Anhand dieses Korrekturabzugs kann der Kunde bis zu zwei Überarbeitungen des Videos anfordern (Zusätzliche Bearbeitungen sind danach kostenpflichtig), bevor Kunstwerk den endgültigen Schnitt vornimmt. Für jede weitere Überarbeitung des Videos fallen zusätzliche Kosten zum Stundensatz von Kunstwerk an. Wenn der Kunde mit dem Video zufrieden ist, erhält er einen Link zum Herunterladen des fertigen Videos, nachdem Kunstwerk die vollständige Zahlung erhalten hat. Das endgültige Video wird im HD-Format (1920 x 1080) mit 30 Bildern pro Sekunde geliefert, es sei denn, Sie haben vor den Dreharbeiten angegeben, dass ein anderes Format erforderlich ist. Proofs und Vorschauen werden in 460 oder 720 Standardauflösung gezeigt. ARCHIV Alle Bilder und/oder Videos sind für zwei (2) Monate nach dem ersten Sichtungsdatum des Kunden verfügbar. Nach zwei (2) Monaten werden alle Bilder und/oder Videos von Kunstwerks Festplatten und Cloud-Diensten gelöscht, es sei denn, sie werden für Werbezwecke benötigt, die Kunstwerk nach eigenem Ermessen bestimmt. Kunstwerk ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung digitaler Dateien aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Kunstwerk liegen. Der Kunde erhält eine Sicherungskopie aller bezahlten Bilder und Videos, für die er allein verantwortlich ist. Es wird empfohlen, dass der Kunde seine Kopien auf mehreren Computern sowie bei Cloud-basierten Diensten speichert.EIGENTUMSRECHT 8.15.1.Alle von Kunstwerk oder seinen Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern für den Kunden im Rahmen dieses Vertrags erbrachten oder vorbereiteten Leistungen, die einem Urheberrecht, einer Marke, einem Patent oder einem ähnlichen Schutz unterliegen, gehen in das Eigentum des Kunden über und gelten als "Arbeitsprodukt", vorausgesetzt, dass (i) die Leistungen in endgültiger Form von Kunstwerk für den Kunden erbracht werden und (ii) der Kunde Kunstwerk alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und ggf. der Produktion der Leistungen gezahlt hat.  8.15.2.Alle Rechte und Ansprüche an den Arbeitsergebnissen gehen als "Auftragsarbeiten" auf den Kunden über. Soweit das Eigentum an einem solchen Arbeitsprodukt nicht kraft Gesetzes oder auf andere Weise auf den Kunden als Auftragswerk übergeht oder ein solches Arbeitsprodukt nicht als Auftragswerk angesehen werden kann, tritt Kunstwerk hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen an diesem Produkt an den Kunden ab. Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter und Subunternehmer von Kunstwerk keine Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen besitzen, die mit den Rechten des Kunden unvereinbar sind, wird Kunstwerk bei Bedarf die Abtretung und Übertragung aller Eigentumsrechte an den Kunden oder an Kunstwerk zugunsten des Kunden erwirken, die diese Personen oder Einrichtungen zu diesem Zeitpunkt oder in Zukunft an den Arbeitsergebnissen haben könnten.

VERANTWORTLICHKEITEN; ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
Kunstwerk sichert zu und gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen auf professionelle Weise erbracht werden und für dreißig (30) Tage nach Lieferung frei von wesentlichen Fehlern oder Mängeln sind. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Änderungen der Dienste durch andere Personen als Kunstwerk oder seine Subunternehmer zum Zeitpunkt der Änderung, auf Missbrauch oder Fehlgebrauch der Dienste durch den Kunden oder auf die Nutzung der Dienste in einer Betriebsumgebung, die sich wesentlich von den von den Parteien vereinbarten Spezifikationen unterscheidet.

SCHADLOSHALTUNG
Der Kunde verpflichtet sich, Kunstwerk und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner und Vertreter (jeweils ein "Kunstwerk-Freistellungsempfänger") zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Verluste, die einem Kunstwerk-Freistellungsempfänger aufgrund von oder infolge von Ansprüchen, Behauptungen, Forderungen, Klagen oder Verfahren Dritter (jeweils ein "Anspruch") entstehen, die gegen einen Kunstwerk-Freistellungsempfänger in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die Kunstwerk im Rahmen dieses Vertrags für den Kunden erstellt oder erbracht hat, geltend gemacht oder erhoben werden.

BEGRENZUNG DER HAFTUNG
Mit Ausnahme von Entschädigungsverpflichtungen oder Schäden, die sich aus der Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung einer Partei ergeben, haftet Kunstwerk dem Kunden gegenüber nicht für entgangenen Gewinn (mit Ausnahme direkter Schäden für die von Kunstwerk erwarteten Gebühren), Geschäftsunterbrechung oder für indirekte, Die Gesamthaftung von Kunstwerk für alle anderen Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, übersteigt nicht den Betrag, den der Kunde an Kunstwerk in Übereinstimmung mit dem akzeptierten Angebot oder dem Arbeitsumfang gezahlt hat, je nach Anwendbarkeit.

SCHWEIGEPFLICHT, INSBESONDERE GAGENGEHEIMNIS
Beide Vertragsparteien verpflichten sich,- über alle während der Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen - Gagen- und Provisionsverhandlungen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. 

ANDERE WICHTIGE BEDINGUNGEN
Das Versäumnis einer Partei, Rechtsmittel gegen die Verletzung einer Vereinbarung, eines Vertrages oder einer Bedingung dieses Vertrages einzulegen oder auf deren strikte Erfüllung zu bestehen, stellt keinen Verzicht in Bezug auf diese Vereinbarung oder auf eine spätere Handlung dar.Weder der Kunde noch Kunstwerk haften gegenüber der jeweils anderen Partei für ein Versäumnis, eine Unfähigkeit oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dieses Vertrages, wenn dies auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegt, die das Versäumnis zu verantworten hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Streik oder Feuer; es ist jedoch die gebotene Sorgfalt anzuwenden, um diese Ursache zu beheben und die Erfüllung wieder aufzunehmen.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages und der Rest der betreffenden Bestimmung davon unberührt.Dieser Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte der Parteien unterliegen dem deutschen Recht und werden nach diesem ausgelegt, ohne Rücksicht auf dessen Kollisionsnormen oder Grundsätze der Rechtswahl. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die eine der Parteien gegen die andere geltend macht, sind die Nürnberger Gerichte. Gerichtsstand ist Nürnberg, falls der Kunde Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat.Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung elektronisch unterzeichnet werden kann und dass alle elektronischen Unterschriften auf dieser Vereinbarung für die Zwecke der Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und Zulässigkeit den handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt sind. Aus Gründen der Klarheit gilt Folgendes als elektronische Unterschrift: a) Ankreuzen eines Kästchens oder einer Schaltfläche "Anklicken zum Akzeptieren"; oder b) Eingeben eines Namens; oder c) Einfügen eines Bildes einer Unterschrift; oder d) Zeichnen eines Namens oder einer Initiale mit einem Stift oder von Hand auf einem Touchpad; und e) Elektronisches Unterschreiben unter Verwendung einer verfügbaren Softwareanwendung eines Drittanbieters.




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